Die Berechnung der KfZ Steuer
Die Kfz-Steuer bemisst sich an den C02-Emissionen und dem Hubraum. Ab 1. Januar 2021 wird die Steuer stärker als bisher an den Emissionen ausgerichtet. Wurde die Besteuerung von Pkw für CO2-Werte oberhalb von 95 g/km mit einem einheitlichen Steuersatz von 2 Euro je g/km festgelegt, gelten künftig ansteigende Steuersätze. Je höher der CO2-Wert, desto höher ist der Steuersatz. So steigt der Steuersatz von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 Euro je g/km in Stufe 6 (über 195 g/km). Im restlichen Europa wirkt sich die Maut auch auf die KfZ Steuer aus. Das ist auch dann hier in Deutschland zu erwarten.
Muss dann evtl. doch ein paar Autos abmelden.