Eddy hat geschrieben:knoetter hat geschrieben:Das Originalfahrwerk muss zwar nicht eingetragen werden,aber das andere ausgetragen!
nein, muss es nicht. Man darf IMMER wieder auf original zurück OHNE das eine weitere Abnahme nötig ist.
Setzt aber voraus das es von einem Meisterwerkstatt gemacht wird, genau wie der Einbau. Das sieht unsere Bürokratie aber zum Glück nicht so eng.
Eddy hat geschrieben:ups, ich dachte es ging ums Fahrwerk!
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